

Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern und zu überwachen. Die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates werden durch Gesetz und Satzung begrenzt. Er vertritt die Genossenschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern gerichtlich und außergerichtlich.
Laut Satzung besteht der Aufsichtsrat aus mindestens drei Mitgliedern. Die Mitgliederversammlung kann eine höhere Zahl durch Beschluss festsetzen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft und natürliche Personen sein. Wahl bzw. Wiederwahl kann nur vor Vollendung des 75. Lebensjahres erfolgen. Die Mitgliederversammlung wählt die Aufsichtsratsmitglieder für drei Jahre, eine Wiederwahl ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse bilden, insbesondere um seine Verhandlungen und Beschlüsse vorzubereiten oder um deren Ausführung zu überwachen.
Aufsichtsratmitglieder

Rainer Nickel

Reinhard Diße

Bettina Göldner

Hartmut Claes

Wolfgang Dewitz
