

Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern und zu überwachen. Die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates werden durch Gesetz und Satzung begrenzt. Er vertritt die Genossenschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern gerichtlich und außergerichtlich.
Laut Satzung besteht der Aufsichtsrat aus mindestens drei Mitgliedern. Die Mitgliederversammlung kann eine höhere Zahl festsetzen. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen persönlich Mitglied der Genossenschaft und natürliche Personen sein. Bei der Wahl bzw. Wiederwahl eines Aufsichtsratsmitgliedes endet dessen Wahlzeit spätestens mit Ende des Kalendermonats, in dem es das 75. Lebensjahr erreicht. Die Mitgliederversammlung wählt die Aufsichtsratsmitglieder für drei Jahre, eine Wiederwahl ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse bilden, insbesondere um seine Verhandlungen und Beschlüsse vorzubereiten oder um deren Ausführung zu überwachen.
Aufsichtsratmitglieder

Rainer Nickel

Reinhard Diße

Bettina Göldner

Hartmut Claes

Wolfgang Dewitz
