

Über die 4 Pflichtanteile hinaus können die Mitglieder weitere Anteile (Höchstzahl 200) übernehmen. Hierzu bedarf es einer unterzeichneten Beteiligungserklärung und der Genehmigung durch den Vorstand. Die weiteren Anteile können in gleichbleibenden Teilbeträgen von mindestens 15 EUR monatlich gespart werden. Die Einzahlungen können jedoch auch sofort in voller Höhe oder in höheren Teilbeträgen geleistet werden.
Es besteht die Möglichkeit, das Geschäftsguthaben durch schriftliche Vereinbarung auf ein anderes Mitglied zu übertragen und hierdurch aus der Genossenschaft ohne Kündigungsfrist auszuscheiden. Ebenso kann ein Mitglied auch seine weiteren Geschäftsanteile auf ein anderes Mitglied übertragen. Die Genehmigung durch den Vorstand ist auch hier erforderlich.
Auf Ihr Geschäftsguthaben erhalten Sie jährlich eine Dividende von 4 %, die jeweils nach der Mitgliederversammlung des folgenden Jahres zur Auszahlung kommt. Dividendenberechtigt ist der Betrag, der am 01.01. des Vorjahres auf dem Mitgliedskonto ausgewiesen ist.
Auf Wunsch kann die Dividende für die Ansparung von weiteren Geschäftsanteilen auf dem Mitgliedskonto gutgeschrieben werden.