18.09.2015 WAZ -Neubau in Bommern steht in nur einem Jahr

Witten-Mitte legt Grundstein für barrierefreies Mehrfamilienhaus – es entsteht aus Fertigteilwänden. Trotzdem muss beim Zeitplan das Wetter mitspielen. Ins Erdgeschoss zieht die Lebenshilfe mit einer Kita.

Bommern bekommt neuen Wohnraum und zusätzliche Kita-Plätze. Die Wohnungsgenossenschaft Witten-Mitte errichtet am Bommerfelder Ring / Ecke Albrecht-Dürer-Straße ein dreigeschossiges Mehrfamilienhaus mit 14 öffentlich geförderten, barrierefreien Wohnungen. Im Erdgeschoss entsteht eine Kindertagesstätte mit zwei Gruppen und 36 Plätzen, darunter vier für Kinder mit Behinderung. Die Kita wird von der Lebenshilfe betrieben und soll zum Kindergartenjahr am 1. August 2016 starten.

Bereits jetzt gibt es große Nachfrage: Für die Wohnungen liegen 38 Interessenten vor, und für die Kita mehr als 30 Anmeldungen. Die Genossenschaft achtet bei der Mieterauswahl darauf, dass die Bewohner gut zusammenpassen. Kita-Leiterin Manon Füllgraf hofft auf eine gemischte Altersstruktur und einen regen Kontakt zwischen Kita und Wohnhaus.

Der Baubeginn ist erfolgt, und trotz sportlichem Zeitplan gehen die Arbeiten zügig voran. Das Projekt wird erstmals mit Fertigteilwänden aus Ziegeln gebaut. Die Wände sollen noch am Tag der Grundsteinlegung geliefert und montiert werden. Ziel ist, dass das Erdgeschoss in einer Woche steht und der Rohbau bis Ende des Jahres fertig ist – wenn das Wetter mitspielt. Verantwortliche sind die Wittener Firmen Rödiger und Sachse, die gemeinsam bauen.

Der Einzug der neuen Mieter ist voraussichtlich für den 1. Oktober 2016 geplant. Die Wohnungsgenossenschaft betreibt bereits rund 400 Wohnungen in Bommern und sieht für die neuen Wohnungen keine Vergabeprobleme.

Soziales Engagement zeigt sich auch darin, dass das Handwerkerteam 2.400 Euro spendete. Die Summe wird genutzt, um bei der Lebenshilfe zwei Plätze für Flüchtlingskinder in einer integrativen Spielgruppe zu finanzieren.

Die Gesamtkosten für Grundstück und Neubau betragen rund 3,7 Millionen Euro. Voraussetzung für die Anmietung ist ein Wohnberechtigungsschein.