10.01.2015 WAZ – Rauchmelder: Mieter bleiben untätig
Wohnungsgenossenschaft Witten-Mitte will noch 700 Wohnungen nachrüsten – doch 150 Mieter reagieren nicht auf Schreiben
Seit dem 1. April 2013 gilt in NRW die Pflicht, Neubauten mit Rauchmeldern auszustatten. Ältere Gebäude müssen bis Ende 2016 nachgerüstet sein.
Die Wohnungsgenossenschaft Witten-Mitte eG plant, bis Mitte des Jahres rund 700 weitere Wohnungen mit Rauchwarnmeldern zu versehen. Insgesamt besitzt die Genossenschaft etwa 1600 Wohnungen, überwiegend in Witten-Mitte, ein Viertel in Bommern.
Schon 2007 wurden auf freiwilliger Basis 800 Wohnungen ausgestattet. Nun folgen die restlichen Wohnungen.
Kosten und Vorgehen:
Die Kosten für Anschaffung, Installation und Wartung werden über eine monatliche Mieterhöhung von 5 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche abgegolten. Dies wurde den Mietern im Juni 2014 mitgeteilt. Die Ausstattung umfasst alle Wohnräume außer Küche und Bad sowie Hausflure und Keller, gemäß den Empfehlungen der Feuerwehr.
Michael Schirmer (zuständig für Mieten und Betriebskosten) betont:
„Nur so ist sichergestellt, dass Wartung und Funktionskontrolle regelmäßig erfolgen.“
Gesetzliche Vorgaben:
Nach § 49 Absatz 7 der Bauordnung NRW sind Rauchmelder in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungswege dienen, Pflicht.
Mieter-Meinungen:
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André Ruthe (33): „In meiner Wohnung wurden 2013 Rauchmelder installiert, ich wechsle die Batterien selbst.“
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Edelgard Tuszynski (61): „Ich habe einen eigenen Melder im Schlafzimmer, ein weiterer im Treppenhaus wäre gut.“
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Andreas Fuchs (50): „Wir haben seit zehn Jahren Rauchmelder im Flur, sollten aber mehr installieren.“
Was passiert bei Nicht-Reaktion?
Von 150 Mietern ohne Rückmeldung haben 20 Widerspruch eingelegt. Schirmer erklärt:
„Mieter können sich noch melden, sonst werden die Geräte Mitte des Jahres trotzdem installiert.“
Wer der 5-Cent-Regelung widerspricht, muss mit einer Mieterhöhung auf Basis der ortsüblichen Vergleichsmiete rechnen, da die aktuellen Mieten unter dem Wittener Mietspiegel liegen.
Für 10 bis 20 Mieter, die bereits eigene Rauchmelder besitzen, wird eine Kostenerstattung geprüft.
Kontakt:
Michael Schirmer, Wohnungsgenossenschaft Witten-Mitte eG
Tel.: 02302 / 281-4332